Geldwäsche

Auch der Immobilienmakler ist zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG) nach § 2 Ziffer 14 verpflichtet. Dieses Gesetz verlangt von uns eine besondere Sorgfaltspflicht.

Natürliche Personen belegen durch ihren Ausweis ihren Namen ihre Adresse usw.

Bei juristischen Personen ( Firmen ) die Rechtsform , den Geschäftsführer usw.

Der Nachweis erfolgt  zum Beispiel durch das Handelsregister oder ähnliches.

 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen den Straftatbestand gemäß § 261 des Strafgesetzbuches. Diese müssen umgehend gemeldet werden. Bei Interesse finden Sie weitere Informationen im Internet.

 

Widerrufsrecht

 

 

Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen  unserem Vertrag zu widersprechen. Die Frist beginnt ab den Vertragstag.
Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben müssen Sie  dies mittels einer eindeutigen Erklärung per Post oder Mail uns innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich mitteilen.

 
Verzicht auf das Widerrufsrecht

Möchten Sie, dass wir unverzüglich mit unserer Arbeit beginnen und die 14 tägige Frist nicht einhalten, sind Sie verpflichtet bei Widerruf die in Anspruch genommen und gemachten Dienstleistungen zu honorieren. 

 

Rechtsverletzung

Sobald wir von einer Rechtsverletzung Kenntnis bekommen, werden wir dies unverzüglich korrigieren.